Angelsportverein Elsa Neubeckum 1951 e.V.

 

Gewässerordnung

 

§ 1

 

Bei Ausübung des Angelsports sind von jedem Mitglied mitzuführen und auf Verlangen einem

 

Fischereiaufseher , der Polizei, aber auch jedem Mitglied vorzuzeigen:

 

1. der gültige Jahresfischereischein

2. der Fischereierlaubnisschein

 

§ 2

 

Für alle Fischarten gelten a) das gesetzliche Mindestmaß b) die gesetzlichen Schonzeiten

 

§ 3

 

Zum Fischfang sind Handangeln jeder Art zugelassen, sie müssen jedoch ständig unter Aufsicht des

 

Anglers sein.

 

§ 4

 

Der Verkauf von gefangenem Fisch ist verboten.

 

§ 5

 

Verunreinigung des Ufers und des Wassers sind verboten und können mit einer Strafe geahndet

 

werden.

 

§ 6

 

Den Grundstückseigentümern ist auf Verlangen der Angelschein vorzuzeigen. Das Verhalten am

 

Wasser ist so einzurichten, dass es gegenüber dem Grundstückseigentümer keinen Anlass zu

 

Klagen gibt oder es zu Streitigkeiten kommt.

 

§ 7

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet ein Fangbuch zu führen. Die Fangergebnisse sind einzutragen und am

 

Jahresende den Gewässerwarten zu übergeben.

 

§ 8

 

Jedes Mitglied kann einen Gast mitbringen. Die Anzahl der Ruten, mit denen dem

 

Mitglied das Angeln erlaubt ist, darf dadurch nicht erhöht werden. Der Gast muss jederzeit unter der

 

Aufsicht des Mitgliedes sein.

 

§ 9

 

Verstöße gegen die Gewässerordnung können mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet werden. Die

 

Ordnungsmaßnahme bzw. ein Ordnungsgeld wird je nach Schwere des Falles vom Vorstand

 

festgesetzt. Außerdem können Verstöße die Einziehung des Erlaubnisscheins oder den Ausschluss

 

aus dem Verein zur Folge haben, ohne dass eine Entschädigung verlangt werden kann.

 

                                                                                                                 

§ 10

 

Am Tage einer Veranstaltung sind alle anderen Gewässer gesperrt.

 

§ 11

 

Die Gewässerordnung kann nur durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden.

 

Zusatz

Gewässer

 

Angelgerät

 

Köder

 

Fangbegrenzung je

Woche( Montag-

Sonntag) und

Gewässer

 

Anna

 

Elsa

 

3 Handangeln

 

2 Handangeln

Alle gesetzlich erlaubten Köder

 

2 Hecht 2 Forellen

2 Karpfen

2 Schleien

2 Zander

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ASV-Elsa 0